Unser Angebot richtet sich an:
- Abgänger:innen von Sonderpädagogischen Förderzentren
- Abgänger:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf
aus den Klassenstufen 7 bis 9
aus den Praxisklassen der Mittelschulen
- Schüler*innen mit besonderem sonder- und sozialpädagogischem Unterstützungsbedarf (BVJ individuell)
Die Aufnahme beginnt im Februar des laufenden Schuljahres.
Schüler:innen aus Mittelschulen werden gebeten telefonisch einen Termin zu vereinbaren, um sich persönlich in der Schule vorzustellen. Beachten Sie bitte die Hinweise in unserem
Informationsschreiben und bringen Sie die ausgefüllte Empfehlung des aktuellen Klassenlehrers zum Gespräch mit.
Dazu benötigen wir immer:
- das letzte Zwischen- oder Abschluss-/Entlasszeugnis
- das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular
- den festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf
- den Nachweis über den Masernschutz