Das Innenbetreute Wohnen ist eine weiterführende Hilfe im Anschluss an die Heilpädagogischen Wohngruppen und setzt ein angemessenes Maß an Eigenverantwortlichkeit und Selbständigkeit voraus. Andererseits ist die Einbindung in gewohnte, Sicherheit gebende Strukturen ein wesentlicher Indikator für das Betreute Innenwohnen. Ein Mindestalter von 16 Jahren ist dafür Voraussetzung.
Die jungen Menschen sollen nach sollen nach Beendigung der Maßnahme in der Lage sein, ihr weiteres Leben mit der notwendigen Verantwortlichkeit in lebenspraktischen, sozialen und beruflichen Dingen zu bewältigen.
Ambulant Betreutes Wohnen ist die sozialpädagogische Unterstützung junger Menschen innerhalb einer Wohngemeinschaft. Der junge Mensch verfügt dort über selbstangemieteten Wohnraum. Die Sicherung des Lebensunterhaltes erfolgt außerhalb der Jugendhilfe entweder durch eigenes Einkommen oder durch Leistungen nach SGB II oder SGB XII.
Die Hilfe wird bedarfsorientiert und individuell auf den jungen Menschen zugeschnitten. Ziele, Inhalt und Umfang der Hilfe richtet sich nach den Vereinbarungen im Hilfeplan (§ 36 SGB VIII). Das Hilfsangebot wendet sich an einzelne junge Menschen.
Die Jugendhilfeleistung erfolgt durch Fachleistungsstunden entsprechend dem im Hilfeplan § 36 SGB VIII festgelegten Betreuungsumfang.
Die rechtlichen Grundlagen für das Ambulant Betreute Wohnen: § 30 SGB VIII
Das Ambulant Betreute Wohnen soll dem jungen Menschen Hilfestellung gewähren, um die Verwirklichung seiner selbständigen Lebensführung zu erlangen. Im Mittelpunkt stehen hierbei lebenspraktische Techniken und Fähigkeiten sowie die soziale Gestaltung des Alltags, die sich aus den Möglichkeiten einer selbständigen Gestaltung des eigenen Lebensbereiches ergeben.
Ambulant Betreutes Einzelwohnen bedeutet die Unterstützung junger Menschen in einer separaten selbstangemieteten Wohnung bei gleichzeitiger Gewährung praktischer Hilfen, erzieherischer Betreuung und Sicherung des Lebensunterhaltes.
Die Hilfe ist bedarfsorientiert und individuell auf den jungen Menschen zugeschnitten. Sie orientiert sich in Inhalt, Umfang und Qualität an den gemeinsamen Vereinbarungen im Hilfeplan. Das Hilfsangebot wendet sich an einzelne junge Menschen.